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anderen, welche längere Zeit auf geringen Stellen bleiben wuhlen, nBesaldungs,
zulagen gewährt, auch bisweilen solche Ausgaben bestritten, welche im allgemeinen
kirchlichen Interesse zu zachen waren, z. B. Kopialien, Hoenläne, Beschaffung
nöthiger Bucher u. s. w., und für welche ed an einem anderen Fond gänzlich fehlte.
Bei der Nathweneigtrl. diesem Bedurfnisse zu begegnen, wurde die Beschaffung
eines solchen Fonde auf dem bandtage in Berathung gezogen und in dessen Folge
sländischer Seits ein für die augenblicklichen Bedürfnisse genügender Zuschuß von
jöhrlich 50 Thlr. zu jener Kasse — welche künftig den Namen allgemeine Kirchen-
kasse führen wird — bewilligt, auch, bei eintretendem Bedarf, die Erhöhung des-
selben ri 200 Thlr. in Aussicht gestellt
ner nahm eine erhöhte unterstügung der Landschulen die Thätigkeie des
andiche in Anspruch.
Die Tsbringag der Mittel, welche die Kirchen und Schulen erfordern, ist
zwar zunächst Obliegenheit der Gemeinden;
vergl. die gesepliche Verordnung über d Ausbeingung des für #üchen
und Schulen erforderlichen Aufwandes v“ . Januar 1854, F.
allein die hohe Wichtigkeit, welche ein gehöriger Schuiunswacch nicht F für
die betreffenden Gemeinden, sondern auch für die allgemeine Wohlfahrt hat, macht
nicht allein der Staatéregierung und dem Kirchenregiment die sorgsame Beauf-
sichtigung des Schulwesens zur Pilicht, sondern machte auch nöthig, daß der Staat
aushülflich eintrete, wenn die Kräfte der Gemeinden nicht auêreichen, um jenem
Zwecke gehörig zu genüge
Hierauf ward von * Erlauchten Landeöherren schon in früherer Zeit ernsllich
Bedacht —— * namentlich bereits in der ersten Hälfte des vorigen Jahr=
hunderts — zue fze fur die Herrschaften Obergreiz und Dölau — eine Kasse
zur *W lr' Lun gengen Gehalte der bandschullehrer gestiftet; späler wurden
derselben noch andere Zuslüsse gewidmet, und ihr die Bestimmung einer allgemeinen
Schulkasse für das ganze Land gegeben. Seit dem Jahre 1845 erhält diese Kasse einen
jahrlichen Zuschuß aus Landeömitteln, welcher anfanglich 300 Thlr. betrug. Bei
Bewilligung dieses Zuschusses ward zwar auch eine allenfallsige Unterstützung slädtischer
bLehrer in Auösicht genommen, jedoch dabei ausdrücklich bestimmt, daß dieselbe steis
nur vornbergehend sein dürfe.
Konnte hiermit auch ein Anfang zu Verbesserung der Lage der Landschul-
lehrer gemacht werden, so reichte doch diese Unterstützung bei Weitem nicht aus, um
auf die Dauer dem Bedürfnisse zu genugen Der immer höher steigende preis
alles dessen, waS zum Leben nothwendig ist, gegenüber dem so sehr geringen Ein-
kommen der meisten Schulstellen — unter den 34 Schulstellen des Landes be-
sanden sich 2, deren Einkommen unter 100 Thir., und 15, deren Einkommen nur
zwischen 100 und 150 Thlr. betrug — machte eine bleibende Verbesserung desselben