Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1857. (6)

— 8 — 
anderen, welche längere Zeit auf geringen Stellen bleiben wuhlen, nBesaldungs, 
zulagen gewährt, auch bisweilen solche Ausgaben bestritten, welche im allgemeinen 
kirchlichen Interesse zu zachen waren, z. B. Kopialien, Hoenläne, Beschaffung 
nöthiger Bucher u. s. w., und für welche ed an einem anderen Fond gänzlich fehlte. 
Bei der Nathweneigtrl. diesem Bedurfnisse zu begegnen, wurde die Beschaffung 
eines solchen Fonde auf dem bandtage in Berathung gezogen und in dessen Folge 
sländischer Seits ein für die augenblicklichen Bedürfnisse genügender Zuschuß von 
jöhrlich 50 Thlr. zu jener Kasse — welche künftig den Namen allgemeine Kirchen- 
kasse führen wird — bewilligt, auch, bei eintretendem Bedarf, die Erhöhung des- 
selben ri 200 Thlr. in Aussicht gestellt 
ner nahm eine erhöhte unterstügung der Landschulen die Thätigkeie des 
andiche in Anspruch. 
Die Tsbringag der Mittel, welche die Kirchen und Schulen erfordern, ist 
zwar zunächst Obliegenheit der Gemeinden; 
vergl. die gesepliche Verordnung über d Ausbeingung des für #üchen 
und Schulen erforderlichen Aufwandes v“ . Januar 1854, F. 
allein die hohe Wichtigkeit, welche ein gehöriger Schuiunswacch nicht F für 
die betreffenden Gemeinden, sondern auch für die allgemeine Wohlfahrt hat, macht 
nicht allein der Staatéregierung und dem Kirchenregiment die sorgsame Beauf- 
sichtigung des Schulwesens zur Pilicht, sondern machte auch nöthig, daß der Staat 
aushülflich eintrete, wenn die Kräfte der Gemeinden nicht auêreichen, um jenem 
Zwecke gehörig zu genüge 
Hierauf ward von * Erlauchten Landeöherren schon in früherer Zeit ernsllich 
Bedacht —— * namentlich bereits in der ersten Hälfte des vorigen Jahr= 
hunderts — zue fze fur die Herrschaften Obergreiz und Dölau — eine Kasse 
zur *W lr' Lun gengen Gehalte der bandschullehrer gestiftet; späler wurden 
derselben noch andere Zuslüsse gewidmet, und ihr die Bestimmung einer allgemeinen 
Schulkasse für das ganze Land gegeben. Seit dem Jahre 1845 erhält diese Kasse einen 
jahrlichen Zuschuß aus Landeömitteln, welcher anfanglich 300 Thlr. betrug. Bei 
Bewilligung dieses Zuschusses ward zwar auch eine allenfallsige Unterstützung slädtischer 
bLehrer in Auösicht genommen, jedoch dabei ausdrücklich bestimmt, daß dieselbe steis 
nur vornbergehend sein dürfe. 
Konnte hiermit auch ein Anfang zu Verbesserung der Lage der Landschul- 
lehrer gemacht werden, so reichte doch diese Unterstützung bei Weitem nicht aus, um 
auf die Dauer dem Bedürfnisse zu genugen Der immer höher steigende preis 
alles dessen, waS zum Leben nothwendig ist, gegenüber dem so sehr geringen Ein- 
kommen der meisten Schulstellen — unter den 34 Schulstellen des Landes be- 
sanden sich 2, deren Einkommen unter 100 Thir., und 15, deren Einkommen nur 
zwischen 100 und 150 Thlr. betrug — machte eine bleibende Verbesserung desselben
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.