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25. Bekanntmachung,
die Herstellung unmittelbarer Briefpostverbindungen zwischen Frankreich
und den Vereinigten Staaten von Nordamerika betreffend.
Zwischen den Postverwaltungen von Frankreich und den Vereinigten Staaten
von Nordamerika ist ein Postvertrag behufs unmittelbarer Correspondenz= Auswech-
selung abgeschlossen worden, welcher auch auf die Correspondenz zwischen dem Fürsllich
Thurn und Tarié'schen Postbezirke und den Vereinigten Staaten von Nordamerika
Anwendung findet.
n Folge dieseh Vertrags kann vom 1 Mai d. J. an die Correspondenz nach
den Vereinigten Staaten von Nordamerika auf dem Wege über Frankreich unfran-
kirt oder ganz frankirt abgeschickt werden.
Für die Versendung werden sowohl die sämmtlichen Versendungsgelegenheiten
über England, als auch die bestehenden oder noch einzurichtenden directen Postdampf-
Hoiffohru zwischen Havre und Neuyork benutzt.
as Porto beträgt für den einfachen (d. h. bezüglich des Vereinsporkos 1 Zollloth
nussceeche bezüglich des fremden Porkos 1/ Zollloth ausschließlich wiegenden) Brief:
a) Vereins-Porto 3 Sgr.,
9 fremdes Porto Esr.
Bei schwereren Briefen stei
##) das Vereinsporto für des Loth oder jeden Loththeil Mehrgewicht um
den einfachen Satz,
) bezüglich des fremden Portos bic zu 3 Loth ausschließlich für jedes 4
Lolh oder einen Theil davon Mehrgewicht, sodann von 3 Loth an für je
½/10 Loth oder einen Theil davon Mehrgewicht um den einfachen Saß.
Die Tare für Kreuz= oder Streifbandsendungen bleibt die bioherige
Mit Räcksicht auf die durch den neuen Postvertrag gebotenen Vortheile werden
künftig alle Briese nach den Vereinigten Staaten von Nordamerika, insofern nicht eine
andere Versendungsweise auödrücklich verlangt ist, über Frankreich befördert.
Vom 1. Mai an kann auch die Correspondenz nach den Sandwich-Inseln auf dem
Wege über Frangreich und durch die Vereinigten Staaten von Nordamerika versender
werden. Die Briese müssen bis San Francisco in Calisornien mit den vorstehenden
Säten frankirt werden.
Solches wird hierdurch #ur lgemeinen Kunde gebracht.
Greiz, den 6. Mai
zun. Reuß-Pluuische Landesregierung das.
tto.
N. v. Geldern-C##pe##ndor .