Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß alterer Linie. 
— 
M. 1. 
(Ausgegeben den 5. Februar 1858.) 
1. Bekanntmachung, 
die Uebertragung der dem Pfarramt zu Reinsdorf zugestandenen 
freiwilligen Gerichtsbarkeit an das Fürstliche Justizamt Greiz 
bekressend. 
(Publieirt in Nr. 1. ded Amts= und Nachrichteblattes.) 
Die dem Pfarramt zu Reincdorf zeither zuständig gewesene freiwillige Ge- 
richtsbarkeit über die dasigen Pfarrdotalen ist in Folge der aus diesem nicht mehr 
zeitgemäßen Verhältniß entstandenen mancherlei Inconvenienzen mit Höchsllandes= 
herrlicher Genehmigung aufgehoben und an das Fürklliche Justizamt alhier über- 
wiesen kunrhen was hierdurch zur Nachachtüng offentlich bekannt gemacht wird. 
Greiz, den 2 4. December 
1857. 
Fürstl. Reuß. Plauische Landesregiermg das. 
N. v. Geldern-C###pe#ndor#s. 
2. Bekanntmachung, 
die Erhöhung des Preises der Paßkarten betreffend. 
(Publicirt in Nr. 1. des Amts= und Nachrichtsblattes.) 
Nach dem Vorgange anderer, dem Paßkarten-Vereine angehörender Regie- 
rungen, ist nunmehr beschlossen worden, auch für das hiesige Fürstenthum den nach 
. 8. der betreffenden Verordnung vom 26. Februar 1851 auf fünf Silbergroschen 
bestimmten Preic für die Paßkarte 
vom Anfang künftigen Jahres an auf zehn Silbergroschen 
zu erhöhen. 
Solches wird zur Nachachtung der betreffenden Behörden und allgemeinen 
Kenntnißnahme hiermit Weristemt 
Greiz, den 29. December 1 
Fürstl. #- te Landesregierung dal. 
N. v. Geldem-Criopendor.
	        
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