Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
„W. 16 
(Ausgegeben den 30. Juni 1858.) 
  
20. Bekanntmachung, 
die Ausführung des Gesetzes vom 15. Mai dieses Jahres 
betreffend. 
Nachdem Behufs der Ausführung des Gesetzes vom 15. Mai d. J., die 
Creirung von Kassenscheinen betreffend, 
dem Herrn Regierungsrath Fritz 
die Funklionen des Regierungskommissars übertragen, und von der Ritter= und 
bandschaft des hiesigen Fürstenthums 
der Rittergutébesitzer Herr Seo von Raab auf Ober= und Unter-Reudnit 
zur Mitleitung und Mitkontrole der bei Anfertigung der Kaslenscheine nöthigen 
Arbeiten deputirt, 
dem Herrn Lieutenant Graf Kameke 
aber die sperielle Aufsichtsführung und 
dem Herrn Landeskassser Bergner 
die Funktionen des betreffenden Kassirers und Buchhalters anvertraut, Lehtere auch 
auf die ihnen von Fürstlicher Regierung ertheilten besonderen Instructionen bereits 
verpflichtet worden sind, so wird Solches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß 
gebracht. 
Greiz, den 15. Juni 1858. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung dafs. 
Otto. 
Nichler.
	        
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