Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

31. Bekanntmachung, 
die unterm 16. Februar d. J. abgeschlossene Uebereinkunft wegen 
Besteuerung des Rübenzuckers und wegen Verzollung des auslän- 
dischen Zuckers und Syrups 
betreffend. 
Nach anher gelangter Mittheilung des Großherzoglich Sächsischen Staats- 
ministeriums ist von sämmtlichen Regierungen der zum Thüringischen Zoll= und 
Handelsverein gehörenden Staaten die Ratisication der unterm 16. Februar dieses 
Jahres abgeschlossenen Uebereinkunft wegen Besteuerung des Rübenzuckers und we- 
gen Verzollung des außländischen Zuckers und Syrupö, erfolgt. 
In Folge dessen wird die gedachte Uebereinkunft mit Nachstehendem zur öf- 
fentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, am 18. Juni 1858. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. 
Frib i. BV. 
N. v. Geldern Crispendolf.
	        
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