Uebereinkunft
zwischen
Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Württemberg, Baden, Kur-
hessen, dem Großherzogthum Hessen, den zum Thüringischen Zoll-
und Handelsvereine gehörigen Staaten, Braunschweig, Oldenburg,
Nassau und der freien Stadt Frankkurt,
wegen
Besleuerung des Rübenzuckers und wegen Verzollung des ausländischen
Zuchers und Syrups.
Nachdem die Regierungen von Preußen, Bayern, Sachsen, Hannover, Würt-
temberg, Baden, Kurhessen, Großherzogthum Hessen, den bei dem Thüringischen
Zoll- und Handelsêvereine betheiligten Staaten, Braunschweig, Oldenburg, Nassau,
und der freien Stadt Frankfurt in dem Wunsche übereingekommen sind, eine Nen-
derung in den bisherigen Bestimmungen über die Besteuerung des Rübenzuckers und
über die Verzollung des auländischen Syrups eintreten zu lassen, so sind zu diesem
Zwecke Verhandlungen gepflogen worden, wozu als Bevollmächtigte ernannt haben:
die Königlich Preußische Regierung:
den Geheimen Ober-Finanzrath Georg Herrmann Hellwig,
die Königlich Bayerische Regierung:
den Ministerial-Assessor D#. Johann Diepolder,
die Könsglich Sächsische Regierung:
den Geheimen Finanzrath Friedrich Morih Lehmann,
die Königlich Hannoversche Regierun
den General-Zolldirector Franz, 2 Karl Albrecht,