Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

Die Eingangdzollsaͤhe für den ausländischen Zucker und Syrup bleiben baher 
aus der Reihe der übrigen mit dem Kalenderjahr laufenden Sätze des Zolltarifs 
ausgeschieden. 
Artikel 6. 
Die Uebereinkunft wegen Besteuerung des Rübenzuckers vom 4. Upril 1853 
nebst den wegen ihrer Ausführung getroffenen näheren Verabredungen bleibt, soweit 
sie nicht durch die vorstehenden Bestimmungen abgeändert worden ist, auch ferner 
in Kraft 
Zu urkund dessen haben die Bevollmächtigten die gegenwärtige Uebereinkunft 
unterzeichnet und untersiegelt. 
Berlin, den 16. Februar 1858. 
gez. Hellwig. Dr. Diepolder. Lehmann. 
(L. S.) (L. S.) (1. 8.) 
Albrecht. von Herzog. Dr. Weindel. 
(L. S.) (L. S.) (L. S.) 
Bode. Ewald. Thon. 
(L. S.) (L. S.) (L. S.) 
von Thielau. von Liebe. Hellwig. 
(L. S.) (L. S.) (L. S.
	        
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