Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß ä#lterer Linie. 
— — 
„W. 18. 
(Ausgegeben den 19. Juli 1858.) 
  
25. Bekanntmachung, 
die Aufhebung eines besonderen Gemeindevorsteher-Amtes 
in Remptendorf 
belreffend. 
Nach berichtlicher Anzeige des Fürstlichen Justizamtes Burgk hat die Ge- 
meinde Remptendorf mittelst Gemeindebeschlusses die im Jahre 1855 gurottne 
Einrichtung eines besonderen Gemeindevorsteher-Amtes (es. Stück XIV. 
der Geseysammlung von 1855) wieder aufgehoben und die Frn ½ . 
meinde-Angelegenheiten dem Amtöschulzen Dittmar daselbst mit der Bestimmung 
übertragen, daß die Gemeinde: Rechnung von zwei alljährlich abwechselnden Ge- 
meindegliedern geführt werde. 
Nachdem Wir mit Bezug auf §. 18. der Verordnung vom 29. Mai 1854 
Unsere Genehmigung hierzu ertheilt haben, so wird Solches zur allgemeinen Nach- 
achtung hierdurch bekannt gemacht 
Greiz, am 7. Juli 1858. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. 
J. Frib#, i. V. 
RN. v. Geldern-Erlspendort.
	        
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