Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

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36. Bekanntmachung, 
die Untersuchungen bei Contraventionen und Defraudationen 
bezüglich der Salzregie 
betresfend. 
Nach §. 20. der Landesherrlichen Verordnung vom 1. April 1834, die 
Versorgung der Fürstlichen Lande mit Salz und die Controle des Salzverbrauchs 
betreffend, ist die Untersuchung und Bestrafung bei vorkommenden Contraventio- 
nen und Defraudationen begüglich der Salzregie, den competenten Gerichtsbehörden 
Überwiesen. Da es nun für zweckmäßig erachtet worden ist, daß der Bezirksr- 
oberkontroleur über den Ausgang dergleichen Untersuchungen nähere Kenntniß er- 
halte, so werden die hlerländischen Justizbehörden hiermit angewiesen, die deöfalls 
gefällten Bescheide demselben in Abschrift jedesmal mitzutheilen. 
Greiz, am 8. Juli 1858. 
Fürstl. Reuß-Planische Landesregierung das. 
Friß i. V. 
N. v. Gelden- Cuspendorl.
	        
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