Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

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und endlich auch die zu dem Hauptvertrage und den Separat-Artikeln in dem Pro- 
lokolle vom 21. Januar 18356 weiler getroffenen Verabredungen allenthalben als 
auch von ihr eingegangen und für sie verbindlich anerkannk, und sich hiermit den 
sämmtlichen Hohen Mitkontrahenten gegenüber auödrücklich verpflichtel haben will, 
die dießfallsigen vertragomäßigen Bestimmungen allseilig zur Ausführung zu brin- 
gen, bezüglich denselben nachzukommen: alc worüber die gegenwärtige 
Beitritts-Urkunde 
in glaubhafter Form ausgefertigt worden ist. 
Greiz, am 1. Juni 1858. 
Fürstl. Reuß. Plauische Landesregierung dal. 
(1..) Otte. 
N. v. Geldern. nspenbort.
	        
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