Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1858. (7)

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48. Bekanntmachung, 
die über Ausstellung von Trauscheinen im Staatsgebiete der freien 
Stadt Bremen anher ergangenen Mittheilungen 
betreffend. 
Anher gelangter Mittheilung zu Folge, sind in dem Staatögebiete der freien 
Stadt Bremen zur Ausstellung von Trauscheinen 
die Polizeidjrection der Stadt Bremen, 
die Landherren des Gebiets am rechten und am linken Wasserufer, 
und 
die Aemter Vegesack und Bremerhaven 
befugt, was hierdurch zur allgemeinen Nachachtung bekannt gemacht wird. 
Greiz, am 13. September 1858. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. 
Otto. 
N. v. Geldern= Crispendork.
	        
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