Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1859. (8)

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40. Bekanntmachung, 
die Stipendien für die der Theologie sich Widmenden 
betreisend. 
Nachdem durch die Willfährigkeit der Ritter= und Landschaftlichen Deputa- 
btion ein jährliches Quantum zur Unterstützung der der Theologie sich widmenden 
Inländer, welche sowohl durch Befähigung, als durch. Würdigkeit und Bedürftig- 
keit zur Berücksichtigung solcher Unterstützung sich eignen, aus der Landescafse 
bewilligt worden und solcher Beschluß Höchste Genehmigung gefunden hat: so wird 
Solches hierdurch bekannt gemacht mit dem Bemerken, daß die auf solche Unter- 
stützung Reflectirenden ihren darauf bezüglichen Gesuchen an das Fürstl. Consisto- 
trium Zeugnisse über ihre Befähigung, Würdigkeit und Bedürftigkeit, so wie ein 
Taufzeugniß beizulegen haben. 
Greiz, den 16 October 1859. 
Fürstlich Reuß-Plauisches Consistorium daf. 
Frip i. B. 
N. v. Gelden= Ciispendor 
  
50. Bekanntmachung, 
bie Verpflichtung des Gutsbesizers Johann Gottlieb Höfer von 
Caselwitz als 2. Feldgeschwornen daselbst 
betreffend. 
An Stelle des vor Kurzem verstorbenen zweiten Feldgeschwornen Johann 
Michael Koch zu Caselwit, ist der dortige Gutsbesitzer Johann Gottlieb Höfer, von 
dem Fürstl. Justizamt in Pflicht genommen worden, was hierdurch zur öffentlichen 
Kenntniß gebracht wird. 
Greiz, den 28. October 1859. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung daf. 
Otto. 
N. o. Geldern-Erl#p##dort.
	        
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