Gesetzsammlung
des Furstenthums Reuß älterer Linie.
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W. 2.
(Ausgegeben den 10. Januar 1859.)
2. Gesetz,
betreffend einige Modificationen des Gesetzes wegen Erfüllung der
Militärpflicht vom 31. December 1843 und der darauf bezüglichen
gesetzlichen Bestimmungen vom 14. April 1848, 3. April 1849 und
2. Februar 1853.
Wir Heinrich der Zwanzigste, von Gottes Gnaden üälterer ginie
souverainer Fürst Reuß, Graf und Herr von Plauen, Herr zu Ereiz,
Krannichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein 2c. w. #c.
sügen hiermit zu wissen:
Da über die Anwendbarkeit einiger Vorschriften des Gesetzes wegen Erfül-
lung der Militärpflicht vom 31. December 1843 Ungewißheit entstanden, auch
wegen einiger anderen die Nothwendigkeit abgeänderter Bestimmungen sich hervor-
gethan, so haben Wir, mit verfassungsmäßigem Beirath Unserer getreuen Stände
beschlossen, und verordnen hiermit, vorbehältlich einer künftigen Hauptreviston des
oberwähnten Gesetes, was folgt.
S. 1.
Zu F. 8. des Recrutirungögesetzes, die Zurückstellung
der Studs renden betreffend.
Der §. 8 des Gesetzes vom 31. December 1843 ordnete unter No. 1. die
vorläufige Zurückstellung aller derjenigen an, welche sich auf Gymnasien odersbiceen,
Akademieen, Schullehrerseminarien und andern öffentlichen Lehr= und Bildungs-
anstalten den Wissenschaften oder schönen Künsten widmen.
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