Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1860. (9)

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RNeeest: 
über die lirchlichen und Schulverhältnisse derjenigen Parochien, zu 
welchen Unterthanen des Fürstenthums Reuß älterer Linie und 
Königlich Sächsische Unterthanen gehören. 
In Anerkennung der Nothwendigkeit für die zeither durch mancherlei Diffe- 
renzen beirrte Behandlung der kirchlichen= und Schulverhältnisse in den gemischten 
Grenzparochien des Fürstenthuma Reuß 3. 9. und des Königreicho Sachsen eine 
vollkommen sichere, auf dem Grundsatze der Gegenseitigkeit betuhende Grundlage zu 
gewinnen, ist durch die von den beiderseitigen hohen Staatsregierungen dazu be- 
auftragten Commissorien, und zwar 
Fürstlich Reußischer Seils von dem Regierungs= und Consistorialrathe Dr. 
Hugo Moritz Herrmann zu Greiz, 
Königlich Sächsischer Seits von dem Geheimen Regierungsrathe und Amts- 
hauptmann deg Königlich Sächs. Voigtlandes Dr. Alerander Carl Herr- 
mann Braun zu Plauen, folgender 
Neceß 
blö auf Landeßherrliche Ralifikation abgeschlossen worden:
	        
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