Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1860. (9)

b. Anwindung 
der Negel des 
K& 7. 
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die Beurtheilung der Gültigkeit der Eheverlöbnisse und die Zeit der Voll- 
ziehung derselben; 
. die Beurtheilung der daraus entsiehenden Irrungen auch in dem Falle 
wenn blos der zurücktretende Theil, der Beklagte, ein aucländischer Ein- 
gepfarrter ist; 
# die Entscheidung über Eheirrungen und Ehetrennungcankräge, der Süh- 
neversuch und dle Ausstellung des ersorderlichen Sühnezeugmssse; 
die heneret die Vorschriften uber die Trauerzeit und die Diopensa- 
tion hiervo 
die ienen von Geburtsscheinen und Taufzeugnissen; 
1. das Verfahren in Beziehung auf das Blatterimpfen, 
die eamwerg= der Frage, welches Alter zur Consirmation der Kin- 
der er forderlich se 
. die Beantwortung der Frage, ob Schulpflichtige Kinder vermiethet wer- 
den dürfen? 
die Behandlung der Leichen und das Verfahren bei der Todtenschau; 
die Abnahme des bedigkeitoeides sowie die Entscheidung über die Zu- 
laͤssigkeit desselben; 
. Die Beantwortung der Frage, ob ein Selbsimorder auf dem Goltes- 
acker beerdigt werden solle oder nicht; wogegen im ersten Falle die Art 
und Weise der Beerdigung nach den Gesetzen und Einrichtunben des 
Landes, in welchem der Gotlesacker liegt, zu bestimmen ist; 
die geisiliche Concurrenz bei Eidesleistungen; 
das Verfahren in Bezug auf die Trauungen der Handwerksgesellen und 
Ausländer; 
alle in dem betreffenden Staate vorgeschriebenen Offizialanzeigen z. B. 
in Bezug auf Schulversaumnisse, Bevölkerungslisten, Geburkolisten fur 
die Rekrutirungen u. 
K. 5. 
Unter die Angelegenheiten, rücksichtlich welcher sich nach Maaßgabe der in
	        
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