Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1860. (9)

— 139 — 
A. 
Beitragwverhältiss der ausländischen Eingepfarrten, Eingeschulten 
d Filialisten bei Aufbringung der kirchlichen und 
Schulbedürfnisse durch Anlagen. 
I. 
K. Sichsische Parochie Elsterberg. 
Zu den Parochial- und Schullasten der dasigen Parochie trägt 
1) das dahin eingepfarrte und eingeschulte F. Reußische Dorf Sachswitz 
(einschließlich des zu diesem Orte gehörigen unter königlicher sächsischer 
Hoheit gelegenen Bauergutes.) 
ein Dreigßigtheil; 
2) das dahin eingepfarrte Dorf Görschnitz Reuß. Anth. mit Einschluß des 
dasigen Rittergutes zu den Parochiallasten ausschließlich: 
ein Zwanzigtheil. 
3) Das Kirchspiel Hohendorf, bestehend aus dem Reußischen Kirchdorke 
gleichen Namens, den beiden Reußischen Dörfern Gablau und Wellsdorf 
und den beiden Sächsischen Ortschaften Pansdorf und Tremnitz, ge- 
währt in seiner Eigenschaft als Filiale der Kirche zu Elsterberg zu den 
das Diakonat zu Elsterberg betreffenden Parachiallasten (Vg. §. 27. des 
Rezesses:) 
ein Fünftheil. 
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