Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1860. (9)

6. Bekanntmachung, 
die Erhöhung der Prannimeinausfuhr--NBontfiksallon 
betreffend. 
Von Förstlicher Londesregierung allhier wird hlermit bestimm', daß statt der 
zeither bei der Ausfuhr von inländischem Branntweine gewährten Steuerwergütung 
von zehn Pfennigen für das Quart zu 50 Procent Alkohol nach Tralles vom 
1. Januar 1860 ab eilf Pfennige für dos Quart Branntwein von der bezeichne 
ten Stärke in den dazu geeigneten Fällen gewährt werden sollen. 
Es bleibt jedoch vorbehalten, diesen Satz wieder zu ermäßigen, sobald es 
nach dem Stande des Brennereigewerbes den bestehenden Grundsätzen entsprechend 
erscheint. 
Greiz, am II. Januar 1860. 
Fürstl. Reuß-Plauische Landesregierung das. 
Otte. 
K. v. Gestern-Ertspi#dior
	        
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