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bedürfnisse und für die ihm unter Aufsicht des Hauptlehrers zustehende Mitbenut-
zung der Seminar-Bibliothek einen Thaler in die von bebgenanntem zu verwal-
tende kleine Anstaltécasse, über deren Verwaltung jährlich eine Rechnung zu legen,
einzuzahlen, uübrigeno für den Seminarunterricht ein Schulgeld von jährlich acht
Thalern in viertelsährigen Raten von 2 Thir. in die Seminar-Hauptcasse zu ent-
richten, wofür ihm die Theilnahme am ganzen wissenschaftlichen es musichischen
Unterrichte, auch die Mitbenützung der dem Seminar gehörigen Instrumente zur
Uebung gewährt wird.
Ein entsprechender Erlaß an Schulgeld wird denjenigen in der musikalischen
Bildung vorgeschrittenen Seminaristen, welche zur musikalischen Unterweisung und
Einübung jängerer Mitschüler — wozu sie übrigens im Interresse auch ihrer eigenen
Fortbildung verpflichtet sind, — verwendet werden, nach Maßgabe ihrer Leistungen
gewährt werden.
Ganz armen Jünglingen, welchen selbst die Aufbringung dieses geringen
Schulgeldes nicht möglich ist, aber die Empfehlung ihrer Lehrer als begabter,
fleißiger und gutgearteter Schüler zur Seite steht, kann dieseS Schulgeld auf An-
suchen und gegen ein der Seminar-Casse in rechtéverbindlicher Form auözustellen-
des Schuldbekenntniß auf eine bestimmte Zeit ganz oder theilweise von Fürstl. Con.
sistorio gestundet werden.
8.
Für jede der beiden Abtheilungen ist der Curs auf zwei Jahre berechnet,
aber auch den zweijährigen Präparanden die Aufnahme in die Seminarclasse nicht
zu gewähren, wenn er denen unter 4. bezeichneten Anforderungen nicht ent-
spricht
Wenn übrigeng nach Ablauf des ersten Jahres es sich nach dem urtheile
sämmtlicher behrer herauostellt, daß ein Präparand oder Seminarist nicht die er-
forderlichen bernanlagen oder ein für einen Schullehrer ganz ungeeignetes Wesen
hat, so muß derselbe die Anstalt verlassen. Auch später und zu jeder Zeit kann
und mug Entlassung erfolgen, wenn der Seminarist durch sein sittliches Verhalten
oder beharrlichen Unsleiß sich alo nicht mehr erziehungöfähig beweiser.
9.
Alle halbe Jahre, zu Weihnachten und zu den Ernteferien werden sämmtliche
Präparanden und Seminaristen von den Lehrern nach Anlagen, Fleiß, Fortschrit=
ten und Betragen cenfirt, die Censuren vorgelesen, von den Betreffenden auf,
geschrieben, vom Hauptlehrer unterschrieben. Diese schriftliche Censur hat jeder