Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1860. (9)

21. Bekanntmachung, 
die Befreiung der im Feld stehenden Offiziere von der Einkommensteuer 
betreffend. 
Ihro Hochfürstliche Durchlaucht die Fürstin Regentin haben mit Ständischer 
Zustimmung zu bestimmen geruht, dah die iné Feld rückenden Offiziere der hie- 
sigen Jägerabtheilung vom Tage des Ausmarsches on auf die Dauer des Feldzuges 
von der nach Maaßgabe des Geseyes vom 17. December 1855 zu entrichtenden 
Einkommensteuer in Bezug auf ihre Dienstbezüge befreit seien, was hiermit zur öffent, 
lichen Kenntniß gebracht wird. 
Greiz, den 2. Mai 1860. 
Fürstl. Rruß-Plauische Landeeregierung das. 
Otto. 
N. v. Gelden- Onerenden!.
	        
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