Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1860. (9)

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ist einzuschalten nach Zeile 19: so daß also z. B. 13 
Unzen 
zu bereiten bonen. 
ist Zeile 26—27 zu löschen und dafür zu setzen: Ueber 
12 Unzen sind für jede 
weitere Unze 
zu berechnen. 
ist einzuschalten nach Zeile 16: so daß also z. B. das 
Anstoßen einer Dillen= 
masse von 1½ Unze 
kostet. 
deögl. nach Zeile 20: so daß also z. B. 15 Unzen 
zu mengen koslen. 
Zeile 27 muß es heißen: vom 16. Stückaun 
ist einzuschalten nach Zeile 14: so daß also z. B. 16 
Unzen 
zu mengen tosten. 
desgl. bei Zeile 21: so daß also z. B. bei einem In- 
halt von 15 Unzen je- 
des Paquet mit 
zu berechnen ist. 
desgl. nach Zeile 5: so daß also z. B. 13 Unzen 
zu bereiten kosten. 
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