Gesetzsammlung
des Fürstenthums Reuß aͤlterer Linie.
W. 9
(Ausgegeben den 23. Juli 1860.)
. Nachtrag
zur Greizer arnne die Abänderung des durch §. 73 der-
selben bestimmten Beitragsfußes für Aufbringung der
Gemeindeanlagen
betreffend.
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittw. Fürstin Reuß älterer
Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, Kranichfeld,
Gera, Schleiz und Lobenstein, geborne Prinzessin zu Hessen-Homburg,
als Vormünderin Unseres vielgeliebten minderjährigen Sohnes,
Heinrich des Zwei und Zwanzigsten älterer Linie souveränen
Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. und Landesregentin,
fügen hiermit zu wissen:
Nachdem der hiesige Stadtrath zu Folge der nun beendeten Revision der hie-
sigen Stadtordnung im Einverständnisse mit dem größeren Bürgerausschusse eine
Abänderung des §. 73 der gedachten Stadtordnung bestimmten Anlagenbeitrags=
sußes nach Maaßgabe einer Scala beantrag: hat, welche sich von der bisherigen
vorzüglich durch Regelmäßigkeit und Reichhaltigkeit der Stufenfolge, so wie durch
entschiedenere Steigerung des Beitragssatzes in den höheren Stufen unterscheider,
und diesem von Unserer Landröregierung geprüften und für zweckmäßig befundenen
Antrage Unsere Genehmigung ertheilt worden ist: So verleihen Wir hiermit dem,
in Gemäßheit desselben ausgearbeiteten, nachstehends unter A. beigefögten Regu-
lativ die Kraft statutarischer Bestimmung und verordnen, doß solches von jetzt an
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