Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1861. (10)

Strafgesetzbuch 
das JFürstenthum Reuh älterer Cinie. 
Erster Theil. 
Allgemeine Vorschriften über Verbrechen und deren Bestrafung. 
Erstes Kapitel. 
Vorschriften über die Anwendung des Gesebbuché. 
Art. 1. 
Gegenwärtiges Strasgesehbuch sindet Anwendung auf solche Hand- rendlungen. 
lungen und Unterlassungen, auf welche dessen Vorschriften nach den Wor- uir id 
ten oder nach dem Sinne sich beziehn. rue #an- 
Art. 2. 
e Bestimmungen diese Gesetzbuchs sind maaßgebend für alle. Muson 
dem 
von Inländern oder Ausländern im Inlande oder im Auslande begangene — 
Verbrechen, die vor inländischen Behörden zur Untersuchung zu ziehn sind; e- 
doch soll eine von einem Aubländer im Auslande begangene Typat, die kein · 
Verbrechen mgtdenlass-genLandkshctmodedesFamiliekcithalk 
ch der betreffenden ausländischen Gesehgebung beurtheilt werden, wenn
	        
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