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in welcher die Lieferung nicht erfolgt, neben der entsprechenden Rate der Speditions=
geböühr der vorausbezahlte Preis, soweit er von dem Verleger zum Ersatz gebracht
werden kann, zurückerstattet.
Art. 26.
Verlangt ein Abonnent die Nachsendung einer Zeitschrift an einen andern, als
den Ort, für welchen er die Bestellung gemacht hat, so hot diese Nachsendung
(nach der Wahl des Abonnenten) von der Postanstalt des Bestellungs= oder des
Verlagsortes zu erfolgen. Für die Nachsendung der Zeitung nach einem in einem
andern Vereinöbezirke gelegenen Orte entrichtet der Besteller bis zum Schlusse des
Abonnementstermins eine Gebühr von 10 Sgr. oder 50 Kr. Oester. Währ oder
35 Kr. Süädd. Währ.
C. Fahrpost.
rt. 27.
Das Porto für alle im Vereinoverkehre vorkommenden Fahrpostsendungen we4
wird nach der geradlinigen Entfernung zwischen Abgangs= und Bestimmungsort, s.
ohne Rücksicht auf die Spedition, in Einer Summe berechnet.
Art. 28.
Die Ensfernungen bis einschließlich 20 Meilen werden unmittelbar von Ort hilleung der
zu Ort geme Inisernungen.
Bei grösire Entfernungen erfolgt die Messung nach den Wittepunkten von
Huadraten, deren Seiten je einer Länge von 5 Meilen entspre
Alle in demselben Quadrate gelegenen Orte haben die un 2% Mittelpunktes.
Die von Quadratseiten durchschnittenen Postorte werden dem östlich, südlich
oder füdöstlich angrenzenden Quadrate zugezählt.
ür den Vereins-Fahrpostverkehr mit dem Vereins-Auslande gelten hinsichtlich
der Messung und der Berechnung der Taxen die in den Verträgen vereinbarten
Grenzpunkee, beziehungsweise die Mittelpunkte der Quadrate, in welchen dieselben
egen.
Art.
Für jede. Fahrpostlendung wird ein Frrrchene und bei Sendungen mit Vohrvostertk.
derlarirtem Werthe außerdem ein Werthporto berechntt.