Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1861. (10)

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keine Handzeichnungen, sondern müssen durch Holzschnitt, Lithegraphie, Scahlstich, 
Kupferstich u. s. w. hergestelle sein. 
Auf der innern oder äußern Seite des Bandes dürfen Zusäbe irgend welcher 
Art, welche keinen Bestandtheil der Adresse bilden, sich nicht befinden, mit Ausnohme 
des Namens oder der der Firma des Absenders. Den Treiscouranten, Circularen 
und Empfehlungsschreiben kann noch eine innere, mit der äußeren übereinstimmende 
Adresse, sowie Ort, Datum und Namensunterschrift, hinzugefügt werden. Eircu- 
lare von Handlungshäusern dürfen mit der handschriftlichen Unterzeichnung der 
Firma von mehreren Theilnehmern der Handlung versehen sein. Den Correctur= 
bogen können Aenderungen und Zusäte, welche die Correctur, die Ausstattung und 
den Druck betreffen, hinzugefügt werden. Das Manuscript darf dagegen den 
Correccurbogen nicht beigesügt werden. 
Sendungen, welche sich zur Beförderung unter Band gegen die ermäßigte 
Tare nicht eignen, können vor der Absendung dem Aufgeber zurückgestellt werden. 
Werden dergleichen Sendungen abgesandl, so ist das gewöhnliche Briesporto, ohne 
Berücksichtigung der verwendeten Krenzbandmarken, zu erheben. 
Nrt. 56. 
Waarenproben und Mustersendungen müssen, wenn auf die dafür zugestandene Wegrteprote 
Porto-Ermäßigung Anspruch gemacht wird, dergestale -. sein, daß die" 
Beschränkung des Inhaltes auf diese Gegenstände leicht ersichtlich ist 
Diesen Sendungen darf, wenn die ermäßigte Taxe eintreten (ol, nur ein ein- 
kacher Brief beigefügt oder angehängt sein, welcher bei der Austaxirung mit der 
Waarenprobe oder dem Muster zusammen zu wiegen ist. 
der Brief schwerer, oder sind die Waarenproben oder Muster in den 
Brief gelegt, so wird die Sendung, d. h. Brief und Probe zusammen, als ge- 
wöhnlicher Brief taxirt. 
Nrt. 57 
Briespostsendungen, welche unter Recommondation abgesandt werden sollen, 
müssen von dem Absender mit einer dieses Verlangen ausdrückenden Bezeichunng 
(recommandirt, chargé, empfohlen) versehen werden. 
Briese, die mit dem Recommandationszeichen versehen im Briefkasten vorge- 
lunden werden, werden nur dann als rekommandirt behandelt, wenn dieselben voll- 
ständig, einschließlich der enunuin mit Marken frankirt sind. 
Art. 
usler · 
sendunge#. 
Recommen- 
dirit Brieft. 
Wönscht der Absender einer recommandirten Briefpost-Sendung oder einer te Reie 
Fahrpostlendung eine von dem Adressaken auszustellende Empfangsbescheinignng
	        
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