Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1861. (10)

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Die umstehend bezeichneten Vier und dreissig Centner acht sansex Pfund 
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Zucker in zwei Flüssern und einer Kiste sind in den enretneg 
Nr. 811 verladen, welcher heut Nachmiltag fünf Uhr mit zwei Schlössern 
Ser. lünf und neunzig verschlossen der Eilenbahnverwaltung zur Vorföhrung. 
bei dem königlichen Neben-Zollamt l. zu Wendish - Warnow übergeben 
worden ist. 
Ereiz, den 18. Februar 13862. 
Fürstl. Reuß-Pl. Steueramt. 
(Stempel.) (Unterschrift.) 
Der oben bezeichnete Güterwagen ist am neunzehnten Februar 1862 
Nachmittags ein Uhr hier eingetroffen und nach Abnahme des unverletzten Ver- 
schlusses gleichzeitig über die Grenze auögegangen. 
Wendish - Wornow, den 19. Februar 1362. 
Königliches Neben-Zollmmt I. 
(Stempel.) (Unterschriften.) 
Auf Grund vorstehenden Ausgangs-Attests wird nunmehr bscringg, daß die 
umstehend bezeichneten Vier und dreissig Centner acht vopeche pfend. Zucker 
über die Grenze in das Ausland geföhrt worden sind. 
Greiz, den 23. Febr. 1362. 
Fürstl. Reuß-Pl. Steueramt. 
Stempel.) (Unterschrift.) 
(Die VBeshesnigungen über die Ausfuhr und Nlederlegung sind nach den Umständen zu er- 
bellen, und nur für einzelne Fälle beisplelsweise vorstehend angedeutet.)
	        
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