Metadata: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1863. (12)

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und der späteren Zusätze und Abänderungen, vom 1. August d. J. an die ge- 
dachte neueste Auflage der königlich preußischen Arzneltare für die nach Recep- 
ten angefertigten Arzneien als maaßgebend zu betrachten ist. Es treken jedoch 
ve der Tare vorgedruckten allgemeinen Bestimmungen Nr. 3 und 4 nicht mit 
n Krast und bleiben vielmehr die Bestimmungen der Is. 21 und 22 der 
orbi wFeroronung, wegen Rabattgewährung unverändert in Wirksamkeit. 
Urkundlich haben Wir diese Verordnung eigenhändig vollzogen und Unser 
größereo regentschaftliches Insiegel beifügen lassen. 
Greiz, den 8. Juli 1863. 
(1. 8.) Carolinec. 
Dr. Herrmann.
	        
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