Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1863. (12)

21. Bekanntmachung, 
die Patentertheilung auf die von Gagstädter und Sohn in Chem- 
nitz erfundene Verbesserung an Harnischhelfen für Jacquardweberei 
bekreffend. 
Den Herren Gagstädter und Sohn in Chemnitz ist auf deren Gesuch ein 
Erfindungspatent auf verbesserte Härnischhelsen für Jacquardweberei, auf die 
Dauer von fünf auf einander folgenden Jahren, für den Umfang des hiesigen 
Fürstenthums mit der Wirkung ertheilt worden, daß Niemand ohne vorher er- 
langte Zustimmung des Patentinhabers dergleichen Helfen herzustellen, zu ver- 
kaufen oder zu benützen befugt sein soll. 
TAuch ist bei Verleihung dieses Privilegiums die Neuheit und Eigenchöm- 
lichkeit der Erfindung im Sinne der unter den Zollvereinsregierungen wegen 
Ertheilung von Erfindungepatenten getroffenen Uebereinkunft, ausdrücklich vor- 
ausgesetzt worden. 
Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kunde gebracht. 
Greiz, den 24. August 1863. 
Fürstl. Reuß-Pl. Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
Scheibe.
	        
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