Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1863. (12)

— 93 — 
den Zeit gegen Ablieferung dieser Zinsleiste, Zinsscheine zu vorgedachtem Staats- 
schuldschein auf fernere zehn Jahre nebst einer anderweiten Zinsleiste ausge- 
hänoigt. 
Greiz, den 2. Januar 1864. 
Die Commission für Verwaltung der Scaatsschuld. 
(Sempel.) N. JN. N. JN. 
Landroherrl. Commissar. Landschafts-Deputirter. 
ausgefertigt: N. N. Landescassier. 
C0. 
Zinsschein 
des 
Inhaber empfängt gegen Abgabe dieses Zinsscheins am 1. Juli 1864 die 
halbjährigen Zinsen des vorgedachten Staatsschuldscheins mit 
Einem Thaler 
aus der Fürstlichen Landeckasse. 
Greiz, den 2. Januar 1864. 
Die Commission für Verwaltung der Staatsschuld. 
(Stempel.) .. .. 
Landesherrl. Commissar. Landschafts-Deputirter. 
Auf der Rückseite: 
Zinsen, welche innerhalb vier Jahren vom Verfalltage ab nicht erhoben worden 
lind, verfallen zum Vortheil der Landeskasse.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.