Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1864. (13)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linie. 
„W. 8. 
#e- 
(Ausgegeben den 7. Juli 1864.) 
  
17. Gese 
über die Verpflichtung zur Abtretung von Grundstücken und zum 
Aufgeben damit zusammenhängender Rechte Behufs der Herstellung 
der Greiz-Brunner Eisenbahn. 
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittwete Fürstin Reuß, 
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu 
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder- 
jährigen Sohnes, Heinrich des Zwei und Zwanzigsten älterer 
Linie sonveränen Fürsten Neuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. 
und Landesregentin, 
sügen hiermit zu wissen: 
Um die mit Unserer Genehmigung gegründete Aktiengesellschaft für An- 
legung einer Zweigeisenbahn von hier nach der Sächsisch-Bayerischen Staats- 
bahn mit dem Anschlusse bei Brunn in den Stand zu setzen, das für den 
Eisenbahntract und die zugehörigen Anlagen im Gebiete des Fürstenthums er- 
orderliche Grundeigenthum zu erwerben und die zum (isenbahnbetriebe nöthi- 
Jen Einrichtungen zu treffen, bestimmen Wir hiermit nach vernommenem stän- 
dischen Beirath Folgendes: 
18
	        
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