Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1864. (13)

— 159 — 
28. Bekanntmachung, 
den Handel mit arsenikhaltigem Fliegenpapiere 
betreffend. 
In Folge einer bei Fürstlicher Landesregierung erstatteten Anzeige über den 
Handel mit arsenikhaltigem Fliegenpapier Seiten hierzu nicht berechtigter Per- 
sonen, wird unter Bezugnahme auf die diesfallsigen Bestimmung der hiesigen 
Apothekerordnung vom 10. Juni 1359, resp. der Verordnung über den Dro- 
guen= und Gifthandel von Fleichem Tage, hierdurch zur Nachachtung bekannt 
gemacht, daß die alleinige Befugniß zum Verkauf von arsenikhaltigem Fliegen- 
papiere im hiesigen Lande den Apothekern zustehe. 
Greiz, den 16. November 1864. 
Fürstlich Reuß-Plauische Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
Dettm. Kurz.
	        
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