Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

  
AbSgabensätze 
Maßstab 
der 4 Ws 
  
Für Tara 
nach dem wird werute 
45 Bolben. vom Zentner 
zollung. Fuͤß Fuß Brutto- 
Thlr. Sgr. Fl.Fr. Pfund. 
— 
T Benennung der Gegenstände. 
34 
  
2) mit Garnitur . . . . . . . . .. Stück 44A4 
„Theer; Pech; Harze aller Art; Asphalt 
(Bergtheer); Theer= und Mineralöle, 
roh und gereinigt, auch Benzin und 
Karbolsäure (Kreofot); Harzöl; Ter- 
pentin; Terpentinz . frei 
frei 
7 Thiere und thierische Produkte, nicht anderweit 
genannt: 
a) Thiere, alle lebende, für welche kein 
Tarifsatz ausgeworfen ist; Geflügel 
und kleines Wildpret aller Art; 
Fische, frische und Flußkrebse; frische 
ungusgeschälte Muschen . frei.frci 
1))(5"ier1mdMilch»......... . frei.frci 
OWUWIstortctmtlcbmdcnBienen.· . frei.f1»ei 
cl) Blasen und Därme, thierische; Wachs; 
Waschschwämme und andere thierische 
Produkte, soweit sie nicht unter an- 
deren Nummern des Tarifs begrif- 
feun sidd .. . .. . ... ! Zt..1f5S, 
. 
S 
Thonwaaren: 
a) Fliesen, Mauer= und Dachziegel und 
andere Waaren aus Thon zu bau- 
lichen Zwecken; Thonröhren; Schmelz- 
tiegel; gemeine Osenkacheln; irdene 
Pfeifen; gemeines Töpfergeschirr freii. frei 
hb) Andere Thonwaaren mit Ausnahme 
von Porzellan; 
  
  
  
  
 
	        
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