2. Bekanntmachung,
die Abänderung der Arzneitaxe
betreffend.
Nach der mittelst Publikandums der Königlich Preuhischen Ministerien der
geistlichen Unterrichts= und Medieinal-Angelegenheiten zu Verlin vom 14. De-
cember vorigen Jabres erschiemnen, auch für die hierländischen Apotheker maß-
gebenden neuen Auflage der Königlich Preußischen Arzneitare, haben sich nach.
stehende Wenderungen in den Taxsätzen ergeben, welche unter Bezugnahme auf
iesigen Apotheker-Ordnung vom 10. Juni 1859 mit dem Vemer-
ien bernra veroffentlicht werden, daß dieselben vom 1. Februar bieses Jahres
an in Kraft treten.
Greiz, am 13. Januar 1865.
Fürstl. Neuß-Plauische Landesregierung das.
Herrmann.
Schelbe.