Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

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gelegenheiten, Grosikreuz des Rothen Adler· Ordens mit Eichenlaub und 
Groß-Comthur des Königlichen Hausordens von Hohenzollern 2c. 2c. w., 
den Herrn Johann Friedrich von Pommer Esche, Allerhochst 
Ihren Generaldirector der Steuern, Nitter des Rothen Adler-Ordens 
zweiter Elasse mit Stern und (beichenlaub m. 2c. rc., 
den Herrn Alexander Maximilian Philippsborn, Allerhöchst 
Ihren Wirklichen Geheimen Legationorath, Ritter des Rothen Adler- 
Ordens zweiter Elasse mit Eichenlaub r. w. W., 
und 
den Herrn Martin Friedrich Rudolph Delbrück, Allerhöchst 
Ihren Director im Ministerium für Handel, Gewerbe und öffentliche 
Arbeiten, Ritter des Rothen Adler-Ordens zweiter Classe mit Eichen- 
laub 2c. 2c. 2c. 
und 
Seine Majestät der Kaiser der Franzosen: 
den Herrn Heinrich Gottfried Aernhard Alphons Fürsten 
von va Tour d'Auverg, Allerhschst Ihren außerordentlichen 
Gesandten und bevollmächtigten Minister bei Seiner Majestät dem 
Könige von Preußen, Groß-Officier desn Kaiserlichen Ordens der 
Ehrenlegion, Ritter des Königlich Preußischen Rothen Adler-Ordens 
erster Classe 2c. 2c. 2c. 
und 
den Herrn Alexander Johann Heinrich de Clereq, Allerhöchst. 
Ihren bevollmächtigten Minister, Commandeur des Kaiserlichen Ordens 
der Ehrenlegion 2c. 2c. K., 
welche, nach Austausch ihrer in guter und gehöriger Korm besundenen Voll- 
machten, über nachstehende Artikel übereingekemmen sind: 
Artikel I. 
Die in dem Tarif A. zu gegenwärtigem Vertrage verzeichneten, aus dem 
Zollvereine herstammenden oder in demselben verfertigten Gegenstände sollen in 
Frankreich bei ihrer unmittelbaren (einfuhr zu Lande wie zur See unter der 
Flagge eines Zollvereinestaate# oder unter französischer Flagge zu den, durch
	        
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