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für altes Tauwerk, getheert oder nicht getheert,
4 Frs. für 100 Kilo.,
in Zollverein:
fur einin und Abfalle aller Art zur Papierfabrikation, nicht ven
er Seide, mit Einschluß von Malulatur und Papierspänen, und
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— 2 Fl. 55 für den Zollzenkner, für. altes
Leunch alle Rischernetze und Sttige, getheert eder nicht getheert,
1/8 Thlr. — Fl. 35 kr. — für den ZJollzenlner.
Artikel 5.
r aus dem Zollverein berstemmenke Shr# und Weingeist-Firniß
soll in Frankreich, außer den in dem Tarif A. zu gegenwärtigem Vertrage
festgesegten Eingangs-Abgaben, der für die gleichartigen französischen Erzeug-
nisse bestehenden Verbrauchs-Algabe unterwersen werden, nämlich:
Reiner Alkohol, bigueure= Branntweine in Alolchen, vom
Hektoliler der Abgabe ren# . 90 Fr.
Weingeist-Firnist, vom Hektoliter reinen in dem 5 ebhal
tenen Weingeistes der Abgabe ven 50 EFr.
Bis dahin, daß das zur Darstellung 4hemischer oder anderer gleichartiger
Fabrikate verwendele Salz in Frankreich von der Verbrauchs-Abgabe befreit
sein wird, sollen die nachstehend verzeichneten, mit Verwend#ung von Salz dar-
gestellten Erzeugnisse zollvereinsländischen Ursprunge bei ihrer (infuhr nach
Frankreich, zur Ausgleichung der von den französischen Fabrilanten zu entrich-
tenden entsprechenden Abgaben folgenden Zusa-Abgaben unterliegen:
Rohe Soda . 4 Ir. 35 Gent.“
Kristallisirte R 1 355ô
Schwefelsaures Natren: 5
reines, wasserfrei . 6»—.’-'-'7
kristalltfnt oder mit Wasser verbunden 2 „ 40 „ (
unreines, wa ei 5 „ 40 „ “
kristallisirt er mit T verbunden 2 „ 10,
Schwefligsaurch Natron 6 „ „
Kalzinirte Soda 1 "4— „
Salzsaure. 3 „ — „