Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

— 145 — 
Benennung der Gegenstände. 
im Jahre is62. 
lhete ul 100 Aeb 
vom 1. Oct. 186.4 an. 
  
Schaufeln, Gabeln, Rechen, Werkzeugstiele 
(Hefte) von Hobz mit oder ** Zwinge 
(metallene Ringe) 
Ruder 
Schüsseln, Löffel, Napfe und anderes bo 
zernes Hausgeräth . 
Ba11bolz, roh oder igerichtet 
Wagnerarbeiten, roh oder zugerich chtet . 
Holzwaaren, andere, nicht W ge- 
nannte 
Verpackungs-Materialien bereits gebraucht 
Seeschiffe, im Zollverein erbaut, noch nicht 
in das Schiffsregister eingetragen oder 
unter Flagge eines Zollvereinsstaas 
segelnd: 
von Holz. 
von Eisen 
Gerippe von Stebhiseni uünd firhsusnenge 
von Holz 
von Eisen 
Maschinen und Treibwerke an Vord disser 
Schiffe eingesetzt, werden abgesondert 
nach den unter der Rubrik „Maschinen 
und Maschinentheile“ angegebenen Zoll- 
sätzen verzollt. 
Spinnerei und Weherei. 
Flachs 
Fachs buerP Hanf, gehechelter 
Leinen= oder Haufgespinnst, welches auf 
das Kilogramm mißt, und zwar: 
  
Frei 
10 p Ct. vom Werthe. 
Frei 
Für die Tonyne nach fra 
25 Frs. 
70 
½“ 
* 
50 „ 
Ftei 
10 pCt. vom Wertbe. 
Frei 
ösischer Vermessung. 
20 Fro. 
60 „ 
10 „ 
40 „ 
Frei 
 
	        
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