152
Benennung der Gegenstände.
Gaze und Mousseline, gestickt oder brochirt,
zur Ausstattung der Menbel oder für
Behänge
Kleidungöstücke und us oder ieiee
fertige Gegenstände
Nicht genannte Artikel
Handstickereien.
Baumwollene Spitzen und Blonden
Garne von Baumwolle, gemischt mit an-
deren Stoffen, zahlen denselben Zoll,
wie Garne von reiner Baumwolle, vor-
ausgesetzt, daß die Baumwolle dem Ge-
wichte nach in der Mischung vorherrscht.
Gewebe aus Baumwolle und anderen Ma-
terialien, sofern die Baumwolle in der
Müshn vorherrscht .
Rohe Wolle, beneinclindisce oder australische
Ungekämmte Wolle, gefärbt
Gekämmte, gefärbte oder ngesirbt- Wolle
Gebleichtes oder ungebleichtes Garn von
Wolle, welches auf das Kilogr. mißt:
von 1,000 bis 30,000 Metres
„, 31,000 „ 0
„ 41,000 „ 50,000 „
* 51,000 7 «
,,61,000,,70,000»
»71,u()0,,80,000»
„ 81 000 „ 90,000 „
oDuodo 100 * ,
„ 101 4% und dartbe
Gebleichtes oder zungebleichteg Wolengarn
zum Verweben gezwirnt
Zolsate für 10 0 Küegemm
im - 1862. vom I. Oct. 1864 an.
15 pCts. des Werthes.
i pt. des Werthes.
5 pECt. des Werthes.
5 pEt. des Werthes.
Frei
25 Fr#. 6Ess.
25 « «
——Arö.25(—5tü.fi«crdas.s(ilogr.
—-«« 35 5 —
½ 45 57“ —
— 9 —
Der Zollsatz für das zum Zwirnen ver—
wendete einsache Wollengarn um 30 pGt.
erhöht.