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SF. 46.
Ansteigung der Wege.
Bei. Anfleiaung auf den Verbindungewegen zwischen Onschaft und
Flurslücken, welche sich nur mit verminderter Ladung eder vermehr-
tem Gespann überwinden lassen, und folalich einen erhößten Ar-
beitsaufwand nöthig machen, wird zur An##gleichung des letztern ein
Abzug vem generellen Reinertrage der betreffenden Feld= und Wie-
senparzellen nachgelassen.
Dieser Abzug ist im Betreff seiner Höhe verschieden, je nachdem die
Ansteigungen auf den Hin= und Rückwegen verkommen, hiernach
eine Vermehrung der Dünger- und Crutesufren bewirken und den
Graden nach über 7°, 100, 120, 130, 14%40 betragen
Sewohl auf den Abfuhr, als Zufuhrwegen ird, dafern längs
deren Trakt rerschiedenarlige Sleigungen vorkommen, hierunler jedes-
mal nur eine und zwar die steilste, bei den zur Verbindung mit
Wiesen dienenden Wegen eine selche überbaupt nur dann, wenn sie
auf dem Rückwege vorkommt, in Betracht gezogen. Ganz unbeach-
tet sind derartige Ansteigungen zu lassen, wenn die betreffende
Strecke sehr kurz und von der Art ist, daß eine bles etwas stärkere
meta Anstrengung des nämlichen Zugviehs zur Ueberwindung
ausreicht.
Nach Maßgabe det oben unter 2 aufgeführten Ansteigungscala
erfolgt
a) bei Ansteigungen auf dem Hiuweg zur ihrze ein Abzug
Von beziebendlich 5, 10, 15, 20 und 25 Prozen
5) bei Ansteigungen auf den Rückweg von 7 ein
Abzug ven beziebendlich 4# 7. 10, 13 und 17 Frezer
o) bei Ansteigungen auf un von Wiesendczenen ein Abzug
ven bezichendlich 3, 5, 8, 11 und 15 Proz
Ven den beiden — dem Grade nach — surn, Steigungen
(ugl. Nr. 3) auf dem Hinwege zu einer Feldparzelle und auf dem
Rücknege von derselben ist nur dicjenige zu berücksichtigen, für welche
nach den obigrn Bestimmungen unter u und b die hechsien Alzugs.
Fr#zente Statt finden