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zu aber zunächst die im Erdgeschoß befindlichen gezählt und dann noch in dem
obern Swkwerke unter den größern Behälmissen so viele au#g#wählt werden,
als vorhanden und zur Füllund jener Anzahl erforderkich sind.
S. 67.
Mahslab für die Einschätzung der Wohngebäude auf dem Lande.
1) Gs ist für gesehlich zulässig zu erachten, daß in einer und derselben
Ortschaft die Einschätzung der Wohngebäude nach mehreren auf-
zustellenden Skalen erfolge.
2) Die Umstände, welche die Aufstellung mehrerer Skalen als zweck-
mäßig und räthlich erscheinen lassen, sind im Einschähungsprotokolle
auseinander zu setzen.
1) Wird die Aufstellung e iner Skalg für ausreichend befunden, so“
kommt es darauf an, ob dieselbe aus einem oder mehreren
Mustern zusammengestellt werden muß.
4) viegt der Aufstellung der Skala nur ein Muster zu Grunde, so
iebt die auf Stubemverth reduzirte Räumlichkeit im Zusammenhalte
mit dem Miethbetrage desselben den Anhalt zur Ermittelung des
Miethwerthoe einer 30 Quadratellen großen Stube, als erstem Gliede
der Skala; z. B. Ein auogewählles Muster mit C Thlrn. Mieth-
werth enthält
1 Elbe von 40 Quadratellen — 10 O.-Ellen)
T Mammern, 30 « lY" Stubenraum.
„ » n 15 n
Hausraum „ 40 „ = 10 „
Summa, 80 S.-Ellen.
Demnach beträgt der Miethwerth von 30 Onadratellen Stubenraum
3 Thlr. — Sgr. — Pi.
und nach den Bestimmungen des §. 64.
von 40 Qnadratellen Stubenraum J Thlr. 15 Syr.
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) Bei der Annahme mehrerer Muster muß der auf Skubkuraum zu-
rückgeführe Flächeninhalt einerselts und der Miethbetrag derselben
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