Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

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8. 68. 
Spriyen= und Gewächshäufer. 
Spriben- und Gewächehäuser erhalten wie Trockenschrunen 2c. 60 Pro- 
zent Abzug. 
8. 69. 
Einschätung der Gewerbsgebäude nach vorhandenen Multern. 
In Ortschaften, wo in landwirthschaftlichen und andern Gewerbsgebänden 
befindliche Gewerbsräume besonders und nicht in Verbindung mit Wohnungen 
vermiethrt sind und die Anzahl selcher Vermiethungen ausreicht, um daraus 
einen Anhalt für die Einschätzung nach wirklich erlangten Mirtherträgen zu ge- 
winnen, werden die gemietheten Gewerboräume sowohl in Beziehung auf 
Miethwerth, als auf Größe zum Muster genommen, jedoch hiermit nur die ihnen 
der Einrichtung und Bestimmung nach ähnlichen Gewerbsräume verglichen. 
S. 70. 
Einschähung der Gewerbsgebäude bei sehlenden Mustern. 
1) In allen Sällen dagegen, we dergleichen Muster (F. 69) sehlen, wer- 
den die Gewerbsräume (in Gewerbsgebäuden) der im Geseh 19 
2 getreffenen Bestimmung gemäß, nach Mielherträgen eingeschätz, 
welche davon nach ibrer Umwandlung in Wehnungsräume und im 
Vergleich mit Mohnungen derselben Große zu erlangen sein würden. 
1# 
) Zu diesem Behufe ist an Orten, we die M Nicthertragsfähigkeit der 
wohnlichen Räume sich nach der Große der Stuben richtet, der er- 
mittelte Miethertrag einer 100 OQunadratellen greßen Siube so viel 
Mal zu nehmen, als die Fläche der Baustelle Qnadratruthen enthält. 
3] In Orten, wo der Mietbertrag der Wohnungen in der Regel nicht 
nach der Größe der Stuben und Kammern eingeschätzt wird, ist zunächst 
der mittlere Miethertrag, welcher auf eine Quadratruthe Wohnungs- 
raum im Erdgeschoß ausfällt, zu ermitteln, und dann ebenfalls in 
verstebender Weise zu versahren. 
4) Der hierbei für das Erdgescheß des Gewerbogebäudes chnt 
M ietherlrag koemmt, wenn es übersetzt ist, so viel Mal, als dasselbe 
Stockwerke zählt, und außerdem der Dachraum zur Hälfte kir Steck- 
werks in Ansatz. 
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