— 300 —
Seine Majestät der Kaiser von Oesterreich, zugleich in Vertretung des son-
verainen Fürstenthums Liechtenstein, andererseits,
von dem Wunsche geleitet, den Handel und Verkehr zwischen Ihren Gebieten
durch ausgedehnte Zollbesreiungen und Zollermäßigungen, durch vereinfachte und
gleichförmige Zollbehandlung und durch erleichterte Benutung aller Verkehrs-
Anstalten in umfassender Weise zu fördern, und in der Absicht, Ihre Jollein-
nahmen zu sichern, und die allgemeine deutsche Zolleinigung anzubahnen, haben
über die Eerneuerung und entsprechende Abänderung und Erweiterung des zwi-
schen ihnen bestehenden Handels= und Zell-Vertrages vom 19. Februar 1833
Unterhandlungen eröffnen lassen und zu diesem Zwecke zu Bevolsmächtigten er-
nannt:
Seine Majestät der König von Preußen:
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Alexander Max Philipsborn
und
Allerhöchst Ihren Geheimen Ober-Finanz-Rath= Gustav Hasselbach,
Seine Majestät der König von Bayern:
Allerhöchst Ihren Ministerial-Rath Moritz von Reichert
und
Seinec Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchst JIhren Geheimen. Finanz-Rath Julius Hans v. Thümmel:
und
Seine Majestät der Kaiser von Oesterrreich:
Allerhöchst Ihren Wirklichen Geheimen Rath und Vorstand der Mini-
sterial-Sektion für die indirekten Abgaben Dr. Carl Freiherrn
von Hock,
welche, nach geschehener Mittheilung und gegenseitiger Anerkennung ihrer Voll-
!n den folgenden Handelo= und Jollvertrag vereinbart und abgeschlossen
haben
Artikel l.
Die vertragenden Theile verpflichten sich, den gegenseitigen Verkehr zwischen
ihren Landen durch keinerlei Einfuhr-, Ausfuhr= oder Durchfuhrverbote zu hemmen.