Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

— 325 —. 
  
n 
Benennung der Gegenstände. 
Maßstal 
der Ver- 
Gellung. 
- 
A 
  
- 
1 
– 
8 
— 
aus ungebleichtem Segeltuche 
T) Alle dichte Leinenwaaren, mit Ausnahme derunter anderen 
Positionen genannten 
I) Leinwand, von der mehr als 100 Kettensäden auf den 
Wiener Currentzoll gehen, dann Posamentier-, Knopf- 
macher-, Band= und Strumpfwaaren 
o. Battiste, dann Gaze, Ginon und andere undichie Ve. 
bewaaren, mit Ausnahme der Spitzen und Kanten 
Wollemwaaren, d. i. alle Webe= und Wirlwaaren aus Wolle 
oder anderen Thierbaaren, auch in Verbindung mit Gummi- 
fäden und anderen nicht seidenen Webe= und Wirkmaterialien: 
a. Gewalkte, nicht bedruckte und nicht sammelartige Webe- 
waaren, nicht bedruckte Filzwaaren und Fußteppiche, mit 
Ausnahme der #ahteppiche“ aus Hunds-, Kälber- und 
Rindshaaren 
Anmerk. Deu gewalkten Waaren werden uur jene bei- 
gezählt, die eine vollständige Walle erhalten 
haben çnicht blos angewalkt sind). 
. Alle sammetartige und alle ungewalkte dichte Webewaa- 
ren (mit Ansnahme der unter c. genannten), dann 
Posamentier-, Knopfmacher= und Strumpfwaaren 
Alle undichte Webewaaren (mit Auenahme der Episen 
dann Shawio und Shawltücher 
Waaren, in denen außer anderen Webe= und Wirlnieleriolien 
sich auch Seide befiun. mit #snahme der Vlonden und 
Spiben 
Wachstuch, Wachsmonfseln, **“ zunn urnctek mit bn- 
cht oder Guttapercha überzogen n . 
Wacholucliqrobkødi Wachvpmilnawand sittlndtuckte, 
und —— 
5) Wachluch, feines, d alles andere, auch Vaconeus 
selin, Malertuch, W und Wachstaft . 
J 
  
roh, ungebleicht und ungemustert, daun Feuerlöscheimer 
  
1 Zrr. 
  
45 
70 
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.