Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

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#’5. Bekanntmachung, 
den Beitritt der Landgräflich Hessischen Regierung zu der zwischen 
mehreren deutschen Stuaten ooeische Uebereinkunft wegen Ver- 
pflegung erkrankter und Beerdigung verstorbener Angehörigen 2c. 
vom 11. Juli 1853 
betreffend. 
Zufolge anher gelangter Mittheilung des Großherzogl. Hessischen Ministe- 
riums zu Darmstadt vom 26. vorigen Monats, hat die Landgräflich Hessische 
Regierung in Gewäfden des §. 5 der mittelst Bekanntmachung vom 14. Nov. 
1853 (el. Nr. 27 (60] der Gesetzsammlung von 1853) verkündeten, zwischen 
mehreren deutschen Staaten geschlossenen Uebereinlunft wegen Vergslegung er- 
krankter und Beerdigung versterbener Angehörigen v. vom 11. Juli 1853, 
ihren Beitritt mittelst Urkunde rom 19. Mai d. J. zu der gedachten uͤcker— 
einkunft, sowie ihre Genehmigung des am 11. Juli 1853 zu Eisenach in gleichem 
Betreffe verhandelten Protokolles erklärt. 
Solches wird hierdurch zur öffentlichen Kenntniß gebracht. 
Greiz, den 13. Juni 1865. 
Fürftl. Reuß-Pl. Landesregierung das. 
Dr. Herrmann. 
Richter.
	        
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