Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

— 417 — 
m. 
Vertrag 
zwischen 
Preußen, Sachsen, den zum Thüringischen Zoll= und Handels- 
Vereine verbundenen Staaten und Braunschweig 
über 
die gleiche Besteuerung innerer Erxzeugnisse. 
Seine Majestät der König von Prußen, Selne Majestät der König von 
Sachsen, die außzer seiner Majestät dem Könige von Preußen bei dem Thüringischen 
Joll. und Handels-Vereine betheiligten Souveräne für Ihre diesem Vereine 
angehörenden vande und Seine Hoheit der Herzeg von Mrannschweig und gu- 
neburg haben gleichzeitig mit den, über die Fortdauer des Joll= und Haudels- 
Vereins eingeleiteten Fertamotmagen auch besondere Unterbandlungen über die 
Erueuerung und weitere Ausbildung der, wegen gleicher Besteuerung innerer 
Erzengnisse zwischen Ihnen bestehenden loenbnn eröffnen lassen und zu 
diesem Zwecke zu Bevollmächtigten ernannt, und zwar 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerböchst Ihren General-Direktor der Steuern Johann Friedrich 
von Pommer Esche, 
Allerhöchst Ibren Ministerial-Direktor Alexander Max Dhilips- 
born 
und 
Allerhschst Ihren Ministerial-Direktor Martin Friedrich Rudolph 
Delbrück;
	        
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