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Seine Majestät der König von Sachsen:
Allerhöchst Ihren Finanzrath Julius Hans von Thümmeli;
Die außer Seiner Majestät dem Könige vem Preußen bei dem Thü-
ringischen Zoll= und Handels-Vereine betheiligten Souveraine,
und zwar:
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen:
Allerhöchst Ihren Direktor der Haupt- Staats-Kasse Friedrich Theo-
dor
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-Wei-
mar-Eisenach
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen, Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Koburg-Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg. Rudolstadt,
Seine Durchlaucht der Fürst von Schwarzburg-Sondershausen,
Ihre Durchlaucht die Fürstin-Regentin von Reuß älter er Linie
und
Seine Durchlaucht der Fürst von Reuß jüngerer Linie:
den Grohherzoglich Sächsischen Geheimrath Gustav Thon;
Seine Hohrit der Herzeg von Braunschweig und Lüneburg:
Hôchst Ihren Finanz-Direktor Wilhelm Erdmann Slorian von
Thielan,
von welchen Bervollmächtigten, unter dem Verbehalte der Naifikation, folgender
Vertrag abgeschlossen worden ist
Artikel 1.
Die in Preußen geseblich estehende Besteucrung der Branntwein.Sabrika-
tien und des Tabakbaues wird in Sacksen, im Thüringischen Zell und Handelo-
Vereine und in Braunschweig auch ferner zur Anwendung kommen.
Durch die Besteuerung der Brankwein-Fabrikation sell ein Steuerbetrag