Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

— 425 — 
IV. 
Vertrag 
zwischen 
Preußen, Sachsen, Kurhessen, den zum Thttringischen Zoll= und 
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Handels-Vereine verbundenen Staaten und Braunschweig. 
über 
den Verkehr mit Tabak und Wein. 
Seine Majestät der König von Preußen, Seine Majestät der König von 
Sachsen, Seine Königliche Hoheit der Aurfürst von Hessen, die außer Seiner 
Majestät dem Könige ven Dreußen und Seiner K#niglichen Hoheit dem Kur- 
fürsten von Hessen bei dem Thüringischen Zoll= und Handels- Vereine betbeilig- 
ten Souveraine für Ihre diesem Vereine angebsrenden Lande und Seine Ho- 
heit der Herzog von Braunschweig und vuneburg, von dem Wunsche geleitet, 
den gegenseitig freien Verkehr mit Tabak und Wein zwischen Ihren banden 
äufrecht zu Fantn, haben Unterhandlungen eröffnen lassen und zu Bevollmäch- 
tigten ernannt, und zwar: 
Seine Majestät der König von Preußen: 
Allerhöchst Ihren Gencral-Direktor der Steuern Johann Friedrich 
von Pommer Esche, 
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Alexander Max Philips- 
born 
und 
Allerhöchst Ihren. Ministerial-Direktor Martin Friedrich Rudolph 
Delbrück;
	        
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