Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

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Seine Majestät der König von Sachsen: 
Allerhöchst Ihren Geheimen Finanzrath Julius Haus von Thümmel; 
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen: 
Allerhöchst Ihren Direktor der Haupt-Staats-Kasse Fried rich Theo- 
Die außer Seiner Majestät dem äuige bvan. Preußen und Seiner König- 
lichen t*# dem Kurfürsten von Hessen bei dem Thüringischen Zoll- 
und Handels-Vereine betheiligten Zenveraine, und zwar: 
Seine Königliche Hebeit der Großberzog von Sachsen- 
Weimar-Eisenach, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen, 
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg, 
Seine Hobeit der Herzog von Sachsen-KRoburg. Gotha, 
Seinr Durchlancht der Fürsl von Schwarzburg= Rudolstadt, 
Seine Durchlaucht der Fürst ven Schwarzburg-Son- 
deröhausen, 
Ihre D urchlancht die Fürstin-Regentin von Reuß älte- 
rer Lir 
Seine urchlannn der Fürst von Reuß jüngerer Linie, 
den Großherzoglich Sächsischen Gebeimrath Gustav Thon; 
Seine Hoheit der Herzog von Braunschweig und Lüneburg: 
Höchst Ihren Finanz-Direktor Wilhelm Erdmann Florian von 
Thielan: 
von welchen Bevollmächtigten, unter dem Vorbehalte der Ratifkkation, folgen- 
der Vertrag abgeschlossen worden ist. 
Artikel 1. 
Im Kurfürstenthum Hessen soll auch ferner dieselbe Bestenerung des Tabak. 
baues slattfinden, welche auf Grund des Vertrages vom heutigen Kage in den 
Königreichen Preußen- und Sachsen, den zum Thüringischen Zoll, und Handels- 
Vereine gehörenden Stacten und im Herzogthum Braunschweig bestehet.
	        
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