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vom 4. April 1853 zwischen Ihnen bestehenden Zoll= und Handels-Vereins
sicher zu slellen, und zugleich dessen Fortsetzung mit den übrigen, demselben zur
Zeit angehörenden Deutschen Regierungen vorzubereiten, haben Unterhand-
lungen eröffnen lassen und zu Bevollmächtigten ernannt, und zwar:
einerseito
Seine Majestät der König von Preußen:
Mhocht Ihren General- Direltor der Steuern Johann Friedri
on Pommer-Esche,
ie Ibren Ministerial-Direktor Alexander Max Philips-
born
und
Allerhöchst Ihren Ministerial-Direktor Martin Friedrich Rudolph
Delbrück;
Seine Majestät der König von Sachsen:
Maerhocht Ihren Geheimen Finanzrath Inlius Haus von
Thũ
Seine Hoheit der Großherzog von Baden:
Allerhöchst Ihren Ministerialrath Friedrich Wilhelm Heinrich
Schmidt;
Seine Königliche Hoheit der Kurfürst von Hessen:
Allerhöchst Ihren Direktor der Hauptstaatskasse Friedrich Theo-
dor VBode;
Die bei dem Thüringischen Zoll= und Handelsvereine bethei-
ligten Souveraine, nämlich außer Seiner Majestät dem Könige von
Preußen und Seiner K#niglichen Hoheit dem Kurfürsten von Hessen:
Seine Königliche Hoheit der Großherzog von Sachsen-
Weimar-Eisenach,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Meiningen,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Altenburg,
Seine Hoheit der Herzog von Sachsen-Coburg-Gotha,
Seine Durchlaucht der Fürstvon Schwarzburg-Rudolstadt,