Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

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der Gesetzsammlung von 1865) vom l. dieses Monats ab auch fernerhin für 
die Dauer des Zoll-Kartels auf die Ueebertretungen der Kaiserlich Oesterreichi- 
schen Ein-, Aus= und Durchgangs-Abgaben-Gesetze Anwendung. 
Durch diese Strafbestimmungen wird die gesetzmäßige Bestrafung der bei 
Verletzung der nur gedachten Gesetze etwa vorkommenden sonstigen Uebertre- 
tungen, Vergehen und Verbrechen, als Beleidigungen, rachtswidrige. Widersetz- 
lichkeit, Drohungen oder Gewaltthätigkeiten, Jälschungen, Bestechungen oder Er- 
pressungen und dergl. und ausgeschlossen oder beschränkt. 
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrück- 
ten Fürstlichregentschaftlichen Insiegels. 
Gegeben Greiz, den 14. Juli 1865. 
(L. S.) Carolinc. 
Dr. Herrmann.
	        
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