Gesetzsammlung
des Fürstenthums Reuß älterer Linic.
W. 15.
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(Ausgegeben den 29. August 1865.)
a1. Landesregentschaftliche Verordnung,
die Gleichstellung der Greizer Innungen der Schlosser, Zeug.
schmiede, Nler und Gürtler rücksichtlich des Handels mit Waaren,
die den Arbeitsgebieten derselben zugehören,
betreffend.
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittwete Fürstin Neuß
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz,
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder-
jährigen Sohnes, Heinrichs des JIwei und Zwanzigsten älterer
Linie sonveränen Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c.
und Landesregentin,
sügen hiermit zu wissen:
In größern mechanischen Werkstätten werden in neuerer Zeit viele in das
Arbeitsgebiet der Innungen der Schlosser, Zeugschmiede, Nadler und Gürtler
einschlagende Artikel vollkommener und billiger hergestellt als dies in einer
Handwerker-Werkstätte möglich ist. Da in Folge dessen solche Artikel selten
oder gar nicht mehr von Handwerkern gefertigt, sondern lediglich aus Fabriken
bezogen werden und sich ergeben hat, daß die Unterhaltung genügend assortirter
derartiger Lager durch die verschiedenen Verbietungsrechte der genamnen
Innungen verhindert und hierdurch ohne wirklichen Nutzen für letztere das all-
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