Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

Gesetzsammlung 
des Fürstenthums Reuß älterer Linic. 
W. 15. 
— 
(Ausgegeben den 29. August 1865.) 
  
a1. Landesregentschaftliche Verordnung, 
die Gleichstellung der Greizer Innungen der Schlosser, Zeug. 
schmiede, Nler und Gürtler rücksichtlich des Handels mit Waaren, 
die den Arbeitsgebieten derselben zugehören, 
betreffend. 
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittwete Fürstin Neuß 
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu 
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder- 
jährigen Sohnes, Heinrichs des JIwei und Zwanzigsten älterer 
Linie sonveränen Fürsten Reuß, Grafen und Herrn von Plauen 2c. 
und Landesregentin, 
sügen hiermit zu wissen: 
In größern mechanischen Werkstätten werden in neuerer Zeit viele in das 
Arbeitsgebiet der Innungen der Schlosser, Zeugschmiede, Nadler und Gürtler 
einschlagende Artikel vollkommener und billiger hergestellt als dies in einer 
Handwerker-Werkstätte möglich ist. Da in Folge dessen solche Artikel selten 
oder gar nicht mehr von Handwerkern gefertigt, sondern lediglich aus Fabriken 
bezogen werden und sich ergeben hat, daß die Unterhaltung genügend assortirter 
derartiger Lager durch die verschiedenen Verbietungsrechte der genamnen 
Innungen verhindert und hierdurch ohne wirklichen Nutzen für letztere das all- 
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