Full text: Gesetzsammlung für das Fürstenthum Reuß Älterer Linie. 1865. (14)

Gesetzsammlung 
des Fuͤrstenthums Reuß aͤlterer Linie. 
„W. 17. 
— 
(Ausgegeben den 19. October 1865.) 
  
33. Landesregentschaftliche Verordnung, 
die Bahn= und Betriebspolizei auf der im Fürstenthume Reuß 4. L. 
gelegenen Strecke der Greiz-Brunner Eisenbahn 
betreffend. 
Wir Caroline Amalie Elisabeth, verwittw. Fürstin NReuß 
älterer Linie, Gräfin und Herrin von Plauen, Herrin zu Greiz, 
Kranichfeld, Gera, Schleiz und Lobenstein, geborene Prinzessin zu 
Hessen-Homburg, als Vormünderin Unseres vielgeliebten minder- 
jährigen Sohnes, Heinrichs des Iwei und Iwanzigsten älterer 
Linie souveränen Fürsten Reuß, Grafen und Herrun von Plauen 2c. 
und Landesregentin, " 
verordnen hiermit zum Schutze der im Fürstenthume Neuß ä. L. gelegenen 
Bahnstrecke und der Betriebsanlagen der Greiz. Brunner Eisenbahn und zur 
Sicherheit des Betriebs auf derselben: 
S. 1. 
Das Betreten oder Ueberschreiten der Bahn und der sonstigen Bahn- 
anlagen an anderen als den hierzu angewiesenen Stellen, ferner das Gehen, 
Reiten, Fahren und Treiben daselbst ist nur in Folge erlangter besonderer 
Erlaubniß gestattet. 
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